Bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen wird das Landratsamt in allen Fällen Strafanzeige erstatten und nach Möglichkeit Barleistungen für den Ersatz entstandener Schäden einbehalten. Im Falle der Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitern sei diesen ein weiterer Umgang mit den Tätern nicht zuzumuten, weshalb in diesen Fällen Hausverbote für das Landratsamt ausgesprochen werden. Man dürfe erwarten, dass Asylbewerber das Eigentum ihrer Gastgeber pfleglich behandeln. Es sei völlig inakzeptabel, dass einzelne Asylbewerber Einrichtungsgegenstände mutwillig zerstören. Er werde auch nicht dulden, dass Asylbewerber Mitarbeiter unflätig beschimpfen oder gar mit dem Tode bedrohen. Die Betreffenden müssten schnellstmöglich erkennen, dass ein solches Verhalten bei uns nicht folgenlos bleibe, sagte der Landrat. Ergänzend weist der Landrat noch darauf hin, dass auch bei straffälligen anerkannten Asylbewerbern ausländerrechtliche Konsequenzen, wie die Versagung von Aufenthaltstiteln oder der Erlass von Ausweisungsverfügungen, in Betracht kommen, wodurch merkliche Nachteile bei der Leistungsgewährung oder beim Familiennachzug entstehen.
Bei vorsätzlichen Sachbeschädigungen wird das Landratsamt in allen Fällen Strafanzeige erstatten und nach Möglichkeit Barleistungen für den Ersatz entstandener Schäden einbehalten. Im Falle der Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitern sei diesen ein weiterer Umgang mit den Tätern nicht zuzumuten, weshalb in diesen Fällen Hausverbote für das Landratsamt ausgesprochen werden. Man dürfe erwarten, dass Asylbewerber das Eigentum ihrer Gastgeber pfleglich behandeln. Es sei völlig inakzeptabel, dass einzelne Asylbewerber Einrichtungsgegenstände mutwillig zerstören. Er werde auch nicht dulden, dass Asylbewerber Mitarbeiter unflätig beschimpfen oder gar mit dem Tode bedrohen. Die Betreffenden müssten schnellstmöglich erkennen, dass ein solches Verhalten bei uns nicht folgenlos bleibe, sagte der Landrat. Ergänzend weist der Landrat noch darauf hin, dass auch bei straffälligen anerkannten Asylbewerbern ausländerrechtliche Konsequenzen, wie die Versagung von Aufenthaltstiteln oder der Erlass von Ausweisungsverfügungen, in Betracht kommen, wodurch merkliche Nachteile bei der Leistungsgewährung oder beim Familiennachzug entstehen.