„Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten“, so Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird ein Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es kann außerdem bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
„Damit die Erholungsgebiete auch weiterhin ihrem Namen gerecht werden können, möchten wir darauf hinweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist. Besucher bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Fütterung von Wasservögeln zu verzichten“, so Sieglinde Schlepp von der Unteren Naturschutzbehörde. Um die Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten weiterhin aufrecht zu erhalten, wird ein Sicherheitsdienst auch in diesem Sommer wieder kontrollieren. Das Aufsichtspersonal kann Personen von den Erholungsgebieten verweisen. Es kann außerdem bei Verstößen gegen die Benutzungssatzung die Personalien aufnehmen und an das Landratsamt melden. Immerhin handelt es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.