Die Autobahn München-Lindau, der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, eine Tankstelle, landwirtschaftliche Flächen und Kiesgruben liegen im Einzugsverfahren von Brunnen IV. Um jegliche Verunreinigung des Grundwassers auszuschließen, beantragte die Gemeinde Gilching im Jahr 2008 die Ausweisung einer neuen III B Zone. Nach Jahren der Anhörung, der Diskussionen und der Auslegung des künftigen Wasserschutzgebietes rechneten die Antragssteller für dieses Jahr mit einer Festsetzung des Wasserschutzgebietes. Beim dafür notwendigen Erörterungstermin allerdings wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung im Landratsamt Starnberg seitens der rund 30 Betroffenen festgestellt, dass mittlerweile die notwendigen Unterlagen veraltet sind. „Unter anderem gab es Veränderungen im Verbotskatalog, die uns nie vorgelegt wurden“, ärgert sich Landwirt Willi Painhofer. Zudem könne innerhalb von acht Jahren auch ein Besitzerwechsel der betroffenen Flächen stattgefunden haben. Unter diesen Umständen ist die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für Brunnen IV nicht zulässig“. Dem kann nicht widersprochen werden, räumte Veronika Jost, zuständige Sachbereichsleiterin im Landratsamt Starnberg, ein. „Es ist ein sehr aufwändiges Verfahren. Unter anderem nahm die Untersuchung von Verdachtsflächen auf Altlasten leider viel Zeit in Anspruch. Um auf der rechtlichen sicheren Seite zu sein, müssen die Unterlagen nun auf den neuesten Stand gebracht und mit dem Auslegungsverfahren neu begonnen werden. Wir werden aber versuchen, das Verfahren zügig voran zu bringen.“
Die Autobahn München-Lindau, der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, eine Tankstelle, landwirtschaftliche Flächen und Kiesgruben liegen im Einzugsverfahren von Brunnen IV. Um jegliche Verunreinigung des Grundwassers auszuschließen, beantragte die Gemeinde Gilching im Jahr 2008 die Ausweisung einer neuen III B Zone. Nach Jahren der Anhörung, der Diskussionen und der Auslegung des künftigen Wasserschutzgebietes rechneten die Antragssteller für dieses Jahr mit einer Festsetzung des Wasserschutzgebietes. Beim dafür notwendigen Erörterungstermin allerdings wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung im Landratsamt Starnberg seitens der rund 30 Betroffenen festgestellt, dass mittlerweile die notwendigen Unterlagen veraltet sind. „Unter anderem gab es Veränderungen im Verbotskatalog, die uns nie vorgelegt wurden“, ärgert sich Landwirt Willi Painhofer. Zudem könne innerhalb von acht Jahren auch ein Besitzerwechsel der betroffenen Flächen stattgefunden haben. Unter diesen Umständen ist die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes für Brunnen IV nicht zulässig“. Dem kann nicht widersprochen werden, räumte Veronika Jost, zuständige Sachbereichsleiterin im Landratsamt Starnberg, ein. „Es ist ein sehr aufwändiges Verfahren. Unter anderem nahm die Untersuchung von Verdachtsflächen auf Altlasten leider viel Zeit in Anspruch. Um auf der rechtlichen sicheren Seite zu sein, müssen die Unterlagen nun auf den neuesten Stand gebracht und mit dem Auslegungsverfahren neu begonnen werden. Wir werden aber versuchen, das Verfahren zügig voran zu bringen.“