
Damit die Bürger ihre Stimmen abgeben können, muss das gesamte Stadtgebiet auf die verschiedenen Stimmbezirke aufgeteilt werden. Jeder Stimmbezirk kann dann in einem Wahllokal abstimmen. Zuletzt gab es bei den einzelnen Stimmbezirken große Unterschiede in der Anzahl der jeweiligen Stimmberechtigten. Es gab Stimmbezirke, denen nur rund 500 Bürger zugeordnet waren. Es gab aber auch Stimmbezirke mit nahezu 2.500 Wähler. Dies führte insbesondere bei der Auszählung dazu, dass diese großen Stimmbezirke oft erst sehr viel später das Ergebnis ermitteln konnten wie die eher kleinen Stimmbezirke. Zudem war die Belastung für die Wahlhelfer natürlich ebenfalls sehr unterschiedlich. Die Verschiebungen haben sich im Laufe der Zeit durch Änderungen der Bevölkerungsanzahl und der Bebauung ergeben. Daher wurden die Wahleinteilungen neu getroffen. Künftig wird es für den Bereich der Stadt Fürstenfeldbruck nur noch zwei Wahleinteilungen geben. Eine „kleine Wahleinteilung“ mit 20 Stimmbezirken und eine „große Wahleinteilung“ mit 38 Stimmbezirken. Die Wahlen mit dem geringeren Aufwand, insbesondere beim Auszählen der Stimmen, werden mit der kleinen Wahleinteilung (20 Stimmbezirke) abgehalten. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Bundestags- und Europawahl, aber auch um Bürgerentscheide oder eine reine Oberbürgermeisterwahl. Einen größeren Aufwand verursachen die allgemeinen Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag, Landrat und ggf. Oberbürgermeister) und die Landtags- sowie Bezirkstagswahlen. Da hier die Stimmauszählung weitaus komplizierter ist und viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, wird durch die höhere Anzahl von Stimmbezirken eine geringere Anzahl von Stimmberechtigten pro Wahllokal erreicht. Zu tragen kommt dafür die große Wahleinteilung mit 38 Stimmbezirken.
Letztlich ist es natürlich nicht möglich, eine völlige Ausgeglichenheit zu verwirklichen. Selbst wenn die Anzahl der Wähler pro Stimmbezirk gleich ist, so gibt es aber im Wahlverhalten immer Unterschiede. In einem Stimmbezirk gehen zum Beispiel mehr Menschen zur Abstimmung als in einem anderen. Selbstverständlich wurde versucht, die Zuordnung zu den Stimmbezirken so zu treffen, dass einem Wahllokal möglichst immer die umliegenden Anwesen zugeordnet sind. Allerdings will man bei der Zuordnung möglichst auch immer ganze Straßenzüge ein und demselben Wahllokal zuschlagen. Im Ergebnis ist es daher nicht immer so, dass im nächstgelegenen Wahllokal abgestimmt werden kann. Alle Bürger werden deshalb um Verständnis gebeten, falls sie in ein Wahllokal gehen bei dem es sich nicht um das am nächsten gelegene handelt. Welches Wahllokal das richtige ist und in welches Wahllokal man zur Abstimmung gehen kann, ist auf der Wahlkarte aufgedruckt. Es wird gebeten, speziell vor den nächsten Wahlen die Wahlkarten genau anzusehen, damit die Bürger nicht gewohnheitsgemäß in das falsche Wahllokal gehen.