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Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informierte die Bundespolizei gegen 23.45 Uhr über eine andauernde Schlägerei im Zug ALX 84158. Daraufhin wurde der Zug durch die Deutsche Bahn am Bahnhof Grafrath aufgehalten. Im Zug befanden sich zu dem Zeitpunkt ca. 150 Fußballfans beider Mannschaften und eine geringe Anzahl weiterer Reisender. Kräfte der Bundespolizei und der Landespolizei des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord erreichten daraufhin den Bahnhof Grafrath. Gegen 00.47 Uhr ordnete die Bundespolizei die Sperrung des Bahnhofs an, um jegliche Gefährdung von dort anwesenden Reisenden auszuschließen. Aufgrund der aggressiven Grundstimmung befürchtete die Einsatzleitung Solidarisierungseffekte unter den Fans bei der Aufklärung der Straftaten. Anschließend durchsuchten die Beamten der Bundespolizei den Zug und nahmen zwei tatverdächtige Bayern-Fans fest. Einen weiteren Tatverdächtigen nahmen die Bundespolizisten am Bahnsteig fest. Ersten Ermittlungen zufolge hatten Fans des TSV-1860 München eine Polonaise durch den Zug getanzt. Im letzten Wagen sollen dann mehrere Fans des FC Bayern München aus ihrem Abteil herausgekommen sein.
Daraufhin soll ein 49-jähriger Bayern-Fan aus dem Unterallgäu erst einen 22-Jährigen und dann einen 18-Jährigen des anderen Fanlagers geschlagen haben. Der 18-jährige Löwen-Fan soll dabei von einem 42-jährigen- und 43-jährigen Bayern-Fan festgehalten worden sein. Der 18-Jährige aus dem Landkreis Landsberg am Lech erlitt eine Schwellung im Gesicht, sowie Schürfwunden an Schulter und Arm und musste durch Sanitäter behandelt werden. Anschließend konnte er seine Reise im Zug fortsetzen. Um 1.18 Uhr konnte der Alex-Zug weiterfahren. Durch die Standzeit kam es, zusätzlich zum betroffenen ALX 84158, zu geringen Verzögerungen im Bahnverkehr. Die drei Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen von der Dienststelle am Hauptbahnhof entlassen. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung und Gefährlicher Körperverletzung. Der genaue Auslöser für die Auseinandersetzung ist Gegenstand der Ermittlungen.