Für Betreuung fallen im Alter oft hohe Kosten an.
DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/Corbis
Die Bevölkerung altert - zugleich steigt damit die Belastung für das Gesundheitssystem. Rund 4,5 Millionen Pflegebedürftige soll es im Jahr 2050 in Deutschland geben, schätzt das Bundesamt für Statistik. Menschen mit Pflegeanspruch drohen dabei schwere finanzielle Engpässe, denn die enormen Kosten zehren Rente und Erspartes schnell auf. Notfalls wird auch das Vermögen der Angehörigen belastet. „Pflegebedürftige werden häufig davon überrascht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die hohen anfallenden Kosten zu decken“, erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). So beträgt etwa der höchstmögliche monatliche Zuschuss vom Staat 1.995 Euro - und der wird nur in besonderen Härtefällen gezahlt. Ein Platz im Pflegeheim kostet in der Regel jedoch mindestens das Doppelte.
Die flexibelste Form der Absicherung gegen eine Versorgungslücke ist die Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Über diesen können sie frei verfügen - beispielsweise, um eine private Haushaltshilfe zu bezahlen. Zudem bezuschusst der Staat die Pflegetagegeldversicherung seit 2013 unter bestimmten Vorraussetzungen monatlich mit fünf Euro. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto höher fallen die Leistungen aus.
Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe der Pflegerente hängt dabei von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten so 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent. Auch im Demenzfall sind Versicherte geschützt: Der Versicherer zahlt dann eine Leistung entsprechend der Pflegestufe II. pb
Die flexibelste Form der Absicherung gegen eine Versorgungslücke ist die Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Über diesen können sie frei verfügen - beispielsweise, um eine private Haushaltshilfe zu bezahlen. Zudem bezuschusst der Staat die Pflegetagegeldversicherung seit 2013 unter bestimmten Vorraussetzungen monatlich mit fünf Euro. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto höher fallen die Leistungen aus.
Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe der Pflegerente hängt dabei von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten so 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent. Auch im Demenzfall sind Versicherte geschützt: Der Versicherer zahlt dann eine Leistung entsprechend der Pflegestufe II. pb