Für den Landkreis Fürstenfeldbruck lässt sich beispielsweise ersehen, dass am 1. Dezember des Jahres 1840 insgesamt 15.231 Einwohner gezählt wurden. 174 Jahre später, am 31. Dezember 2014, waren es hingegen schon 210.278 Menschen (ein Zuwachs von mehr als 195.000 Einwohnern). Die größte Bevölkerungszunahme fand zwischen 1961 und 1970 statt. In den letzten Jahren ist die Bevölkerung in unseren Landstrichen jährlich um rund ein Prozent angestiegen. Die Altersstruktur der Landkreis-Bewohner zeigt eine deutliche Zunahme der über 50-Jährigen seit 1987; das Durchschnittsalter lag zwischen 42,0 und 43,8 im Zeitraum von 2005 bis 2014. Erfreulicherweise rückgängig ist die Arbeitslosenzahl: lag sie im Jahr 2009 im Jahresdurchschnitt bei 4.013, so reduzierte sie sich 2015 auf 3.488. Die Anzahl der Einwohner des Landkreises, die eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, kletterte von 814 (im Jahr 2007) auf 1.186 sieben Jahre später. Die Verschuldung der Kommunen blieb zwischen 2010 und 2014 weitgehend konstant. In puncto Bodennutzung lässt sich sagen, dass – zwischen 1999 und 2010 – 1.604 Hektar weniger Flächen im Landkreis landwirtschaftlich genutzt wurden (23.725 verglichen mit 22.121). Was Viehhalter und Viehbestand betrifft, hat generell die Anzahl der landwirtschaftlich gehaltenen Tiere von 1999 bis 2010 abgenommen; lediglich die Hühnerhaltung hat zugenommen. Bei allen Nutztieren, wie Rinder, Milchkühe, Schweine, Schafe, Hühner und Pferde, ist die Anzahl der Tierhalter im Landkreis deutlich zurückgegangen, wobei sich jedoch mehr Vieh auf weniger Bauern verteilt. In etwa die Waage halten sich die hiesigen Straßenverkehrsunfälle in den Vergleichsjahren 2009 und 2014 (831 und 846, beziehungsweise Verkehrsunfälle mit Personenschaden: 684 und 726), obwohl der Kraftfahrzeugbestand zwischen 2010 und 2015 konstant anstieg (von 124.951 auf 137.403). Im Tourismusbereich verzeichnet sich eine Zunahme der Gästeübernachtungen aus dem In- und Ausland zwischen 2010 (241.092) und 2015 (273.779), bei einer Durchschnittsverweildauer von zwei Tagen.
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