Aufgrund der derzeitigen Marktsituation, hier wurden die Einzelpreise der umliegenden Friedhöfe beachtet, handelt es sich nach Rücksprache mit einem Fachanwalt um ein wirtschaftliches Angebot. Dies bedeutet, dass der Zuschlag erteilt werden muss“, erklärte Bürgermeister Manfred Walter. Andernfalls könnte der Bewerber eine Schadensklage anstreben – und bekäme Recht. Im Klartext bedeutet dies, dass ab 1. Januar 2019 auch die Preise um ein Vielfaches angehoben werden. Als unverantwortlich bezeichnete dies Paul Vogl (CSU) und kündigte an, dem nicht zuzustimmen. Was wiederum Thomas Reich (FW) veranlasste, das Gremium zur Sachlichkeit aufzufordern. „Hier muss die Kirche im Dorf bleiben. Richtig ist, dass die bisherigen Preise weit unter dem Üblichen lagen und oft nicht kostendeckend waren. Davon haben wir jahrelang profitiert. Jetzt wurden die Preise lediglich auf ein Niveau angehoben, das kostendeckend und auch anderswo üblich ist.“ Auf Anfrage räumte Peter Kramer, Geschäftsführer von „Abschied“ ein, dass es eine entsprechend Preissteigerung gegeben hat. „Als ich vor ein paar Jahren angefangen hatte, musste ich unter den üblichen Preisen anbieten, um ins Geschäft zu kommen. Ich habe viele Jahre lang bei den Serviceleistungen oft drauf bezahlt. Deshalb musste ich die Gebühren angleichen.“ Kramer erklärte auch, wieso er einziger Anbieter war. Dies sei leicht zu erklären, so Kramer. „Wenn ein anderer Bestatter den Zuschlag für die Bestattungsdienstleistungen bekommen hätte, wäre er lediglich berechtigt gewesen, das Grab für die Beerdigung vorzubereiten. Dabei ist nichts verdient. Für die Beerdigung selbst, können sich die Hinterbliebenen jedes andere Beerdigungsinstitut aussuchen. Deshalb nimmt man üblicherweise an keiner Ausschreibung teil, wo bereits ein heimischer Bestatter zuhause ist.“ Gegen fünf Stimmen wurde beschlossen, der Firma Abschied auch für die nächsten vier Jahre einen Bestattungsvertrag zu geben. Die Gebührensatzung wird erst in der nächsten Ratssitzung diskutiert und verabschiedet. LeLe
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation, hier wurden die Einzelpreise der umliegenden Friedhöfe beachtet, handelt es sich nach Rücksprache mit einem Fachanwalt um ein wirtschaftliches Angebot. Dies bedeutet, dass der Zuschlag erteilt werden muss“, erklärte Bürgermeister Manfred Walter. Andernfalls könnte der Bewerber eine Schadensklage anstreben – und bekäme Recht. Im Klartext bedeutet dies, dass ab 1. Januar 2019 auch die Preise um ein Vielfaches angehoben werden. Als unverantwortlich bezeichnete dies Paul Vogl (CSU) und kündigte an, dem nicht zuzustimmen. Was wiederum Thomas Reich (FW) veranlasste, das Gremium zur Sachlichkeit aufzufordern. „Hier muss die Kirche im Dorf bleiben. Richtig ist, dass die bisherigen Preise weit unter dem Üblichen lagen und oft nicht kostendeckend waren. Davon haben wir jahrelang profitiert. Jetzt wurden die Preise lediglich auf ein Niveau angehoben, das kostendeckend und auch anderswo üblich ist.“ Auf Anfrage räumte Peter Kramer, Geschäftsführer von „Abschied“ ein, dass es eine entsprechend Preissteigerung gegeben hat. „Als ich vor ein paar Jahren angefangen hatte, musste ich unter den üblichen Preisen anbieten, um ins Geschäft zu kommen. Ich habe viele Jahre lang bei den Serviceleistungen oft drauf bezahlt. Deshalb musste ich die Gebühren angleichen.“ Kramer erklärte auch, wieso er einziger Anbieter war. Dies sei leicht zu erklären, so Kramer. „Wenn ein anderer Bestatter den Zuschlag für die Bestattungsdienstleistungen bekommen hätte, wäre er lediglich berechtigt gewesen, das Grab für die Beerdigung vorzubereiten. Dabei ist nichts verdient. Für die Beerdigung selbst, können sich die Hinterbliebenen jedes andere Beerdigungsinstitut aussuchen. Deshalb nimmt man üblicherweise an keiner Ausschreibung teil, wo bereits ein heimischer Bestatter zuhause ist.“ Gegen fünf Stimmen wurde beschlossen, der Firma Abschied auch für die nächsten vier Jahre einen Bestattungsvertrag zu geben. Die Gebührensatzung wird erst in der nächsten Ratssitzung diskutiert und verabschiedet. LeLe