Der Grund für ihre Fahrweise war hier ebenfalls relativ rasch gefunden, stand die Frau doch deutlich unter Alkoholeinfluss – ein bei ihr vorgenommener Atemalkoholtest erbrachte jedenfalls ein Ergebnis von über 1,10 Promille, also im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ihr Führerschein wurde darüber hinaus sichergestellt. Sie selbst zog sich bei dem Verkehrsunfall eine Platzwunde an der Oberlippe zu und wurde leicht verletzt. An ihrem Fahrzeug entstand wohl wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 6000,-€.
Der Grund für ihre Fahrweise war hier ebenfalls relativ rasch gefunden, stand die Frau doch deutlich unter Alkoholeinfluss – ein bei ihr vorgenommener Atemalkoholtest erbrachte jedenfalls ein Ergebnis von über 1,10 Promille, also im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ihr Führerschein wurde darüber hinaus sichergestellt. Sie selbst zog sich bei dem Verkehrsunfall eine Platzwunde an der Oberlippe zu und wurde leicht verletzt. An ihrem Fahrzeug entstand wohl wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 6000,-€.