Die Polizei Germering kontrollierte am letzten Donnerstag den Fahrradverkehr
Polizei Germering
Germering - Aus der Sicht der Germeringer Polizei war die Kontrollaktion am letzten Donnerstag von Fahrradfahrern am Kreisverkehr in der unteren Bahnhofstraße und am Kleinen Stachus ein voller Erfolg. In Zahlen liest sich die Bilanz wie folgt: Insgesamt wurden 120 Fahrradfahrer angehalten und ihre Fahrräder einer Kontrolle unterzogen, dabei wurden 40 Verwarnungen wegen diverser Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, unter anderem Benutzen des Fahrradweges in falscher Richtung, wegen Telefonieren mit dem Handy am Ohr, Fahren mit zwei Kopfhörern und lauter Musik.  Die beiden letztgenannten Ordnungswidrigkeiten lassen sich auch unter das Thema – „Ablenkung im Straßenverkehr“ – subsumieren, welches zunehmend an Bedeutung für die Verkehrssicherheit gewinnt und welches die nächsten Wochen ebenfalls Gegenstand von entsprechenden bayernweiten Schwerpunktkontrollen sein wird. Desweiteren wurden über 100 Flyer zum Thema Fahrraddiebstahl an die kontrollierten Fahrradfahrer ausgehändigt.
 
Eine filmreife Szene spielte sich am Nachmittag an dem genannten Kreisverkehr ab, als sich ein Mann, der mit seinem Fahrrad in die falsche Richtung unterwegs war, sich einer Kontrolle entziehen wollte, indem er umdrehte und in Richtung Germeringer Stadthalle flüchtete. Er hatte jedoch das Pech, dass der Polizist, der ihn kontrollieren wollte, der Sportübungsleiter der Germeringer Polizei ist. Dieser nahm sofort zu Fuß die Verfolgung auf und sprintete dem Radfahrer bis zur Stadtbibliothek hinterher. Dort hielt er eine andere zufällig vorbeikommende Radfahrerin an, bat sie kurzfristig mit dem Ausspruch „Polizei ich brauche kurz ihr Fahrrad“ um dasselbe und nahm mit diesem sogleich die weitere Verfolgung auf. Es gelang dem sportlichen Polizisten tatsächlich mit Hilfe des Dreigang-Damenrades den Geflüchteten in der Streiflacher Straße zu stellen. Dieser lieferte zur Erklärung seiner Flucht das Geständnis, dass er schlicht und einfach die 20 Euro Strafe für die von ihm begangene Ordnungswidrigkeit nicht bezahlen wollte. Da er zudem keinen Eigentumsnachweis für das von ihm benutzte Siebengang-Damenfahrrad vorlegen konnte, wurde dieses zunächst präventiv sichergestellt.
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