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Besonders im Herbst, wenn die ersten Nebel aufkommen, wird es wieder gefährlich mit dem Wildwechsel. Besondere Vorsicht ist jetzt auf den Straßen geboten, denn das Wild ist auch in der Brunft.
Verbrauchertipps zum Umgang mit Wildwechsel
Landkreis - Wenn am Ende des Sommers die Tage wieder kürzer werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt. Bei durch die Jahreszeit bedingten, ohnehin oftmals schlechten Sichtverhältnissen kann dieser zu einer großen Gefahr werden. Falls am Straßenrand zunächst ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: abbremsen, hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut ARAG Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Bei kleineren Tieren z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine generelle Einstandspflicht der Teilkasko. Da es einen geringen Schaden verursacht, ein kleines Tier zu überfahren, sollte man ggf. diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05 und BGH IV ZR 321/95).
Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der durch Ausweichen verursacht wird, kommt eine Begleichung durch die Teilkasko unter dem Aspekt „Rettungskosten“ in Betracht. So entschied es das Amtsgericht München in einem konkreten Fall (AG München, Az.: 345 C 3874/08).
Tipps der ARAG-Experten:
Falls ein verletztes Tier geflüchtet ist, sollten Sie sich bei Kfz-Schäden von der Polizei oder dem Revierinhaber eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.
Bei Wildwechsel:
Fuß vom Gas und Geschwindigkeit anpassen! Max. 60 km/h. Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten! Besondere Vorsicht ist in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel geboten! Gefährlich sind auch neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen: abblenden, abbremsen, hupen! Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein. Wenn ein Unfall unvermeidlich ist, dann das Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken! Abbremsen! Vorsicht beim Ausweichen!
Und was tun, wenn Wild angefahren wurde?
Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern! Verletztes Wild nicht verfolgen! Totes Wild niemals mitnehmen! Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen. Polizei verständigen, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert.
Landkreis - Wenn am Ende des Sommers die Tage wieder kürzer werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt. Bei durch die Jahreszeit bedingten, ohnehin oftmals schlechten Sichtverhältnissen kann dieser zu einer großen Gefahr werden. Falls am Straßenrand zunächst ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: abbremsen, hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut ARAG Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Bei kleineren Tieren z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine generelle Einstandspflicht der Teilkasko. Da es einen geringen Schaden verursacht, ein kleines Tier zu überfahren, sollte man ggf. diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05 und BGH IV ZR 321/95).
Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der durch Ausweichen verursacht wird, kommt eine Begleichung durch die Teilkasko unter dem Aspekt „Rettungskosten“ in Betracht. So entschied es das Amtsgericht München in einem konkreten Fall (AG München, Az.: 345 C 3874/08).
Tipps der ARAG-Experten:
Falls ein verletztes Tier geflüchtet ist, sollten Sie sich bei Kfz-Schäden von der Polizei oder dem Revierinhaber eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.
Bei Wildwechsel:
Fuß vom Gas und Geschwindigkeit anpassen! Max. 60 km/h. Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten! Besondere Vorsicht ist in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel geboten! Gefährlich sind auch neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen: abblenden, abbremsen, hupen! Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein. Wenn ein Unfall unvermeidlich ist, dann das Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken! Abbremsen! Vorsicht beim Ausweichen!
Und was tun, wenn Wild angefahren wurde?
Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern! Verletztes Wild nicht verfolgen! Totes Wild niemals mitnehmen! Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen. Polizei verständigen, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert.